
Vertrauen ist die Grundlage
Die Beauftragung eines Tierarztes bedeutet einen Vertrauensvorschuss seitens des Pferdehalters.
Dieses Vertrauen sollte nicht enttäuscht werden.
Neben der bestmöglichen medizinischen Betreuung sind daher Aufklärung und Transparenz bei der Abrechnung oberstes Gebot.
Tierärztliche Leistungen werden nach der aktuell gültigen Fassung der Gebührenordnung vom 22. November 2022 abgerechnet.
Download GEBÜHRENORDNUNG FÜR TIERÄRZTE (GOT) PDF
Fragen oder Anmerkungen zur Rechnung bitte an:
buchhaltung@pferdepraxis-geesthacht.de